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Familienrecht

Wie kein anderes Rechtsgebiet ist das Familienrecht dem Wandel gesellschaftlicher Verhältnisse und Rahmenbedingungen ausgesetzt. Es geht nicht nur um die Erweiterung des Rechts auf neue Formen familiären Zusammenlebens wie die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die eingetragene Partnerschaft oder die Patchwork Familie. Das Familienrecht hat zunehmend in andere Rechtsgebiete ausgegriffen. Kaum ein familienrechtlicher Fall, der nicht auch steuerliche Bezüge aufweist. Gesellschaftsrechtliche Fragen wie etwa die Beteiligung eines Ehegatten oder arbeitsrechtliche Probleme müssen genauso gelöst werden wie versorgungsrechtliche Fragen aus Anlass einer Scheidung oder die Verteilung des Vermögens unter den Ehegatten.

Das deutsche Familienrecht war in den letzten Jahren einer Welle von Reformen ausgesetzt. Neue Vorschriften sind aber nicht nur auf die Aktivitäten des deutschen Gesetzgebers beschränkt. Das Zusammenwachsen Europas zu einem einheitlichen Wirtschafts- und Rechtsraum hat zu einer verstärkten Tätigkeit des europäischen Gesetzgebers auch im Bereich des Familienrechts geführt. Die zunehmende Mobilität sowie die Zunahme von bi- und multinationalen Familien auch über die Grenzen der europäischen Union hinaus bedingen einer Ausweitung der familienrechtlichen Beratungskompetenz.

Das Familienrecht auch in seiner europäischen und internationalen Ausprägung gehört seit langem zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Es geht nicht nur um die Vertretung von Mandanten in familienrechtlichen Streitigkeiten oder Scheidungsverfahren, zunehmend machen Eheleute und Partner von der Möglichkeit Gebrauch, vertragliche Regelungen zu schaffen, um gegen die Wechselfälle künftigen Zusammenlebens gewappnet zu sein. Wir verstehen unser Mandat daher nicht nur als kompetenter Berater in familienrechtlichen Verfahren, wir beraten auch prophylaktisch, wenn es um die maßgeschneiderte Lösung für die Zukunft geht. Steuerliche Fragen werden dabei selbstverständlich nicht ausgeblendet.

Familienrecht – das ist nicht nur Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten. Unser Blick richtet sich auch auf die Schnittstelle zwischen Familienrecht und Erbrecht. Häufig haben die Partner eines familienrechtlichen Verhältnisses testamentarische Verfügungen getroffen, die in Folge von Streitigkeiten, Trennung und Scheidung ihre Bedeutung verlieren. Fragen in diesem Zusammenhang werden von den Mandanten meist nicht bedacht und es ist Aufgabe des beratenden Anwalts, auch hier den Mandanten erbrechtlich beratend zu begleiten.